Ausgangspunkt der rechtlichen Betrachtung bildet ein Urteil des OLG Celle vom 01.08.2013, AZ:16 U 29/13. Hiernach ist ausgeurteilt worden, wenn das vom Auftragnehmer erstellte Leistungsverzeichnis den Hinweis Leistung „gemäß Zeichnung und Statik“ enthält, ist die Leistung mangelhaft, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Statik ausführt und Risse am tragenden Mauerwerk auftreten.