Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. Die Angaben in der Betriebskostenabrechnung müssen es dem Mieter ermöglichen, die zur Verteilung anstehenden Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an diesen Kosten gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen, vgl. z.B. BGH, Urteil vom 09.10.2013, AZ Viii ZR 22/13, MDR 2014, 19.
Mietrecht
- 28/02/2015 - Ron Jordan 0 KommentareWann ist eine Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß?Mehr lesen
- 14/11/2014 - Ron Jordan 0 KommentareDie BetriebskostenabrechnungMehr lesen
Es ist sicherlich für Sie schwierig die inhaltlichen Ausführungen nachzuvollziehen und insbesondere auch zu behalten. Jedoch empfehle ich Ihnen den kurz gefassten Beitrag zu lesen. Somit wird Ihnen zumindest verständlich bleiben, dass sich bei der Abrechnung der Betriebskosten ab dem 01.01.2004 eine Änderung ergeben hat, mit der Folge, dass Sie bei Erhalt der neuen Betriebskostenabrechnung dieser besonderes Augenmerk geben.